Erbrechtsreform

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Ich habe bereits ein Testament / einen Erbvertrag errichtet

Was ändert sich durch die Revision des Erbrechts?

Die wichtigste Neuerung durch die Erbrechtsreform ist die Reduktion der Pflichtteile und die damit einhergehende Stärkung des Selbstbestimmungsrechts. Bis anhin galt, dass die Nachkommen einen Pflichtteilsanspruch von drei Vierteln des gesetzlichen Erbanspruchs haben. Dies schränkte den Erblasser in seiner Möglichkeit, weitere Personen zu begünstigen, stark ein.
Neu ist das Pflichtteilsrecht der Nachkommen auf die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs beschränkt. Bei bestehenden Testamenten stellen sich nun ab dem Inkrafttreten des neuen Erbrechts zwangsläufig Auslegungsfragen. Besonders heikel es in Fällen, in denen im Testament oder im Erbvertrag der Pflichtteil als Quote genannt wurde («Mein Sohn erhält seinen Pflichtteil von ¾, der Rest fällt an meine Lebenspartnerin.»). Damit es nach dem Tod nicht zu langwierigen Gerichtsverfahren zur Klärung dieser Auslegungsfragen kommt, ist es wichtig, diesen Punkt zu Lebzeiten klarzustellen.

Eine weitere gewichtige Änderung bringt die Erbrechtsreform in Bezug das Verhältnis von erbvertraglicher Bindung und lebzeitigen Schenkungen. Hier findet ein Paradigmenwechsel statt (von der grundsätzlichen Schenkungsfreiheit zum eigentlichen Schenkungsverbot). Wurde der Punkt, in wie fern Schenkungen durch den Erblasser nach Abschluss des Erbvertrages noch möglich bzw. zulässig sind, im Vertrag nicht geregelt, was gerade bei älteren Verträgen häufig der Fall ist, besteht auch hier erhebliches Konfliktpotential. Es lohnt sich, diesen Punkt zu Lebzeiten zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu regeln.

Dies waren nur die wichtigsten Stolpersteine, die die Erbrechtsrevision in Bezug auf bestehende Regelungen mit sich bringt. Daneben gibt es einige weitere Problemkreise, die es zu beachten gilt. Daher ist es absolut ratsam, einen bestehenden Erbvertrag oder ein bestehendes Testament im Hinblick auf das Inkrafttreten der Erbrechtsreform überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen. Wir bieten Ihnen auf dieser Seite eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, Ihren Erbvertrag oder Ihr Testament einer fachkundigen Überprüfung zu unterziehen.

Die Überprüfung eines bestehenden Ehe- und/oder Erbvertrages kostet CHF 120.- (inkl. MwSt)

Die Überprüfung eines bestehenden Testaments kostet CHF 75.- (inkl. MwSt)

Sie erhalten von uns eine schriftliche Kurzanalyse zu Ihrer bestehenden Regelung, in welcher wir Ihnen aufzeigen, inwiefern es Anpassungsbedarf aufgrund der Erbrechtsreform gibt und auch generell Verbesserungen vorschlagen, falls wir der Meinung sind, die aktuelle Regelung sei aus einem anderen Grund nicht optimal.

Die Bezahlung erfolgt über Vorauskasse (Banküberweisung) oder via Twint. Wenn Sie von diesem Service profitieren möchten, füllen Sie das nachstehende Kontaktformular aus und laden Sie die bestehende Regelung auf unseren Server hoch. Alternativ können Sie uns Ihren Vertrag oder Ihr Testament natürlich auch per Post an unsere Hauptadresse: Heresta GmbH, Unterstadt 5, 8200 Schaffhausen, zukommen lassen.

Falls Sie Fragen haben oder einen umfassenden Beratungstermin wünschen, stehen wir Ihnen unter unserer Hauptnummer 052 / 632 10 00 gerne zur Verfügung.

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ÜBERWEISUNG
CHF 120.-

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ÜBERWEISUNG

CHF 75.-

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