Erbrechtsreform

in Kraft seit dem 1. Januar 2023

Erbrechtsreform 2023
Kurz zusammengefasst

  • Die gesetzlichen Erbteile bleiben unverändert.
  • Der Pflichtteil für direkte Nachkommen wird auf 50% reduziert.
  • Der Pflichtteil für die Eltern entfällt.
  • Ehepaare in laufendem Scheidungsverfahren verlieren ihren Pflichtteilsschutz.
  • Im Konkubinat besteht weiterhin kein gesetzliches Erbrecht.
  • Bei Erbverträgen gilt neu ein Schenkungsverbot.
  • Bestehende Testamente/Erbverträge sollten überprüft werden.

Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen weiter.

Die Revision des Erbrechts führt zu mehr Selbstbestimmung in der Erbschaftsregelung. Das geltende Schweizer Erbrecht ist vor mehr als 100 Jahren enstanden und wird heute als nicht mehr zeitgemäss empfunden. Eine Modernisierung war daher angezeigt.
Das revidierte Erbrecht ist seit Anfang 2023 in Kraft , es gilt für alle Todesfälle, die nach dem 1. Januar 2023 eingetreten sind. Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser über einen grösseren Teil ihres Nachlassvermögens frei bestimmen.
Das revidierte Erbrecht ist flexibler als bisher ausgestaltet. Erblasserinnen und Erblasser erhalten mehr Gestaltungsspielraum.
Nach der bisherigen Rechtslage stand den Kindern drei Viertel ihres gesetzlichen Erbanteils als Pflichtteil zu. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Pflichtteil der Nachkommen nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die bisher ebenfalls noch pflichtteilsgeschützten Eltern haben ihren Pflichtteil durch die Reform ganz verloren. Der Pflichtteil der Ehegatten (oder eingetragenen Partner) bleibt dagegen unverändert und beträgt ebenfalls die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs.

Wer seine Vermögensweitergabe lebzeitig oder von Todes wegen nach seinen Vorstellungen regeln möchte, ist heute also weniger stark durch das zwingende Pflichtteilsrecht eingeschränkt. Sie oder er kann über ihr Vermögen freier bestimmen und so beispielsweise eine faktische Lebenspartnerin oder einen faktischen Lebenspartner stärker begünstigen.

Die Unternehmensnachfolge wird ebenfalls erleichtert.
Die Reduktion der Pflichtteile vereinfacht auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen, da die Übergabe an einen Nachkommen unter mehreren erleichtert wird und neue Spielräume für die Abgeltung der Geschwister entstehen. Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung von Familienunternehmen  möchte der Bundesrat zudem in Zukunft zusätzliche Gesetzesänderungen einführen, um weitere Hindernisse, die sich bei der erbrechtlichen Übertragung von Unternehmen ergeben können, zu beseitigen. Er hat dazu im Juni 2022 eine entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Möchten Sie mehr darüber wissen, was die Erbrechtsrevision für Sie bedeutet? Wir von Heresta bieten Ihnen Orientierung und Unterstützung.

Nachstehend finden Sie Informationen wie Sie weiter vorgehen können.

Ich habe schon ein Testament / einen Erbvertrag

Ich habe schon ein Testament / einen Erbvertrag

Die goldene Regel im Bereich der Vermögensvorsorge ist die rollende Planung. Ein einmal geschriebenes Testament oder ein einmal beurkundeter Ehe- und Erbvertrag soll nicht einfach in der Schublade verschwinden und erst beim Tod wieder hervorgeholt werden.
Falls Sie eine bestehende Regelung schon länger nicht überprüft haben, ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Die Erbrechtsreform hat nämlich unter Umständen auch gravierende Auswirkungen auf bestehende Testamente und Verträge.
Ich habe noch kein Testament / keinen Erbvertrag

Ich habe noch kein Testament / keinen Erbvertrag

Wenn Sie Ihre Erbschaft bislang noch nicht geregelt haben, ist jetzt ein guter Zeitpunkt, dies zu tun. Die Regelungsmöglichkeiten und die Gestaltungsfreiheit erhöhen sich und es bieten sich Chancen für massgeschneiderte Lösungen, die Ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen Rechnung tragen.
Egal ob Sie sich für die Regelung Ihrer Erbschaft für ein Testament oder einen Erbvertrag entscheiden, eine fachkundige Begleitung dieses anspruchsvollen Prozesses ist in jedem Fall von Vorteil.
Die Spezialisten von Heresta aus Schaffhausen

Die Erbrechts-Spezialisten von Heresta

Diese Seite wird von der Firma Heresta GmbH Erbschaftsberatung & Nachlassregelung betrieben. Wir sind ein Team von Spezialistinnen und Spezialisten, die sich seit Jahren mit nichts anderem als erbrechtlichen Fragestellungen befassen. Wir beraten unsere Kundschaft an unseren verschiedenen Standorten und bieten auch Onlineberatungen und telefonische Konsultationen an.
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